Lehrstuhl für Kunsterziehung an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg
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Allgemeines

Kunsterziehung kann an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg im Rahmen der Ausbildung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen studiert werden.
 
Der Studiengang Kunsterziehung für das Lehramt an Gymnasien wird von der Akademie der Bildenden Künste, Bingstr. 60, 90480 Nürnberg, Tel. 0911-405061/67 angeboten. Auskünfte zu dem dortigen Studiengang erteilt nur das dortige Sekretariat.
 
An Bayerischen Universitäten ist das Studium aller Lehramtsstudiengänge durch die LPO I geregelt. Für das Lehramt an Grundschulen ist das Studium eines Unterrichtsfaches (Hauptfach) und von 3 Didaktikfächern (Nebenfächer) vorgesehen, für das Lehramt an Realschulen eine Verbindung von zwei Fächern.
 
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Studienvoraussetzungen

Kunsterziehung als Hauptfach
Das Studium der Kunsterziehung als Hauptfach setzt das Bestehen einer Eignungsprüfung vor Aufnahme des Studiums bei der Immatrikulation voraus. Panikbeleuchtung Diese Eignungsprüfung richtet sich nach den Bestimmungen der Qualifikationsverordnung vom 10.10.1078 (GVBZ Nr. 24/1978 S. 712 ff) in der jeweils gültigen Fassung.
 
1. Die Eignungsprüfung gliedert sich in:
 
- die Vorauswahl
- die praktische Prüfung
- die mündliche Prüfung
 
1.1 Die Vorauswahl
Zur Vorauswahl, die über die Zulassung zur praktischen Prüfung entscheidet, müssen eigene Arbeiten in einer Mappe eingereicht werden. Sie sollen erkennen lassen, daß intensiv gearbeitet wurde, u.a. an selbständigen Aufgaben (Einblick in die "Werkstatt"). Die Arbeiten sollten weiterhin Auskunft geben über grundlegende zeichnerische, malerische und/oder plastische Fertigkeiten und Fähigkeiten. Verlangt werden z.B. Naturstudien, Sachstudien, freie zeichnerische bzw. malerische Skizzen (Skizzenbücher) oder auch ausgeführte Arbeiten. Im Kunstunterricht der Schulen entstandene Ergebnisse reichen in der Regel allein nicht aus. Mit der Mappe, die nicht weniger als 20 Arbeiten enthalten sollte, ist eine Erklärung einzureichen, daß die Arbeiten selbständig gefertigt wurden. Das Ergebnis der Vorauswahl wird schriftlich mitgeteilt. Ein positives Ergebnis berechtigt zur praktischen und mündlichen Prüfung.
 
1.2 Die praktische Prüfung
In der praktischen Prüfung, die jeweils Ende Juli stattfindet, werden zwei Aufgaben aus den Bereichen Grafik und Malerei gestellt. Die Arbeitszeit beträgt zweimal 2 Stunden.
 
1.3 Die mündliche PrüfungSaal
Die mündliche Prüfung am gleichen Tag umfaßt ein Einzelgespräch von etwa 10 Minuten Dauer. Inhalte des Gespräches können z.B. die eigene Lerngeschichte, die Kunstgeschichte, aktuelle Ausstellungen usw. sein. Die Eignungsprüfung kann nur einmal wiederholt werden.
 
2. Termine
 
Die Ausschlußfrist für die Vorlage der Mappe mit eigenen Arbeiten endet jedes Jahr am 30. Juni um 12.00 Uhr, bzw. am letzten Werktag davor.
 
Abgabeort für die Mappen:
Sekretariat der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät
1. Stock, Raum 1.024
Regensburger Str. 160
90478 Nürnberg
 
Der Termin für die praktische Prüfung wird den Bewerbern etwa 4 Wochen vorher schriftlich mitgeteilt. Sie findet im Zeichensaal (Raum 1.021) in der Regensburger Str.160 in Nürnberg statt. Die zur Prüfung Zugelassenen sollten die Mal- und Zeichenutensilien mitbringen, mit denen sie gewöhnlich arbeiten.
 
3. Beratungstermine
 
Termine für eine persönliche Beratung können schon im Januar oder Februar des jeweiligen Jahres nach telefonischer Absprache vereinbart werden. Bitte nehmen Sie diese Gelegenheit unbedingt wahr: Tel. 0911/5302-521,522,538 oder 567.
 
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Studiengänge

Hauptfach: Kunsterziehung als Unterrichtsfach (nicht vertieft)
Waschbecken Das Studium Kunsterziehung als Hauptfach für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen beginnt jeweils im Wintersemester. Das Fachstudium erfordert etwa 60 SWS fachwissenschaftliche und 8 SWS fachdidaktische Pflichtveranstaltungen. Angeboten werden u.a.Übungen zur Gestaltung in Ebene und Raum, Werktechniken und fachspezifische Spielformen. Hinzu kommen kunsthistorische und fachdidaktischeVeranstaltungen.
 
Die Prüfung besteht aus drei praktischen Prüfungsteilen: freie Komposition, bildnerisches Gestalten im Raum und einer Aufgabe aus dem Wahlpflichtbereich. Der theoretische Teil umfaßt je eine schriftliche Prüfung zur Werkanalyse und Fachdidaktik und je eine mündliche Prüfung zur Kunstgeschichte und Fachdidaktik.
Genauer: siehe LPO 1, § 54
 
Kunsterziehung als Didaktikfach für die Grundschule
Es gibt keine Eignungsprüfung. Es können bis auf wenige Ausnahmen dieselben Veranstaltungen besucht werden, wie für das Hauptfach. Zur Prüfungszulassung sind 8 SWS mit vier Veranstaltungen notwendig. Die Prüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung zur Fachdidaktik und zwei praktischen Prüfungen zum räumlichen und ebenen Gestalten.
Genauer: siehe LPO 1, § 40
 
Kunsterziehung als Didaktikfach für die Hauptschule
Es gibt keine Eignungsprüfung. Das Studium für die Hauptschule verläuft ähnlich wie für die Grundschule, allerdings sind einige zusätzliche vertiefende praktische und fachdidaktische Veranstaltungen zu besuchen. Zur Prüfungszulassung sind 12 SWS mit 6 Veranstaltungen notwendig. Die Prüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung zur Fachdidaktik und zwei praktischen Prüfungen zum räumlichen und ebenen Gestalten.
Genauer: siehe LPO 1, § 42
 
Magisterstudiengang
Im Magisterstudiengang kann das Fach Kunsterziehung als Nebenfach gewählt werden.
 
Promotionsstudiengang
Bei einer angestrebten Promotion kann Kunsterziehung Haupt- oder Nebenfach sein. Allgemeine Voraussetzung ist u.a. ein mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossenes Erststudium (z.B. Magister, oder 1. und/oder 2. Staatsexamen).
 
Allgemeines
Die Mindeststudienzeit für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen beträgt 6 Semester, die Regelstudienzeit 8 Semester. Melden sich die Studierenden aus Gründen, die sie selbst zu vertreten haben, nicht rechtzeitig ordnungsgemäß zur Ersten Staatsprüfung, daß sie diese im Anschluß an die Vorlesungszeit des 12. Semesters ablegen, gilt diese Prüfung als erstmals abgelegt und nicht bestanden. Die Studienziele, Studieninhalte und der Studienaufbau richten sich nach der Studienordnung, die Zulassung zum Staatsexamen nach der LPO I.
 
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Vorlesungsverzeichnis

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